CHF 47 Mio.+ zurückgeholt für 1'800+ Geschädigte aus Online-Betrug. Forex, Krypto, unlizenzierte Casinos, Signal-Scams. Unser Honorar — ein schriftlich vereinbarter Prozentsatz dessen, was wir auf Ihr Konto zurückbringen. Nichts darüber hinaus.

Kein Kleingedrucktes. Sie zahlen einen Prozentsatz ausschliesslich auf Beträge, die tatsächlich auf Ihr Konto zurückfliessen. Ohne Erfolg sind Ihre Kosten null — schriftlich garantiert in unserer Erfolgshonorar-Vereinbarung.
Kein Kostenvorschuss. Keine Vorauszahlung. Kein "Sicherheitsdepot". Die Fallprüfung ist kostenlos, die Unterzeichnung der Erfolgshonorar-Vereinbarung ist kostenlos.
Keine Stundenabrechnung. Keine Auslagenrechnungen. Keine Besprechungshonorare. Solange wir arbeiten — zahlen Sie nichts.
Erst wenn Mittel zurück auf Ihrem Konto sind. Der schriftlich vereinbarte Prozentsatz gilt für den tatsächlich zurückgeholten Betrag — festgelegt, bevor wir beginnen.
Wenn wir Ihr Geld nicht zurückholen — schulden Sie uns nichts.
Geprüft im jährlichen internen Audit. Jede Zahl ist Geld, das tatsächlich auf ein reales Mandantenkonto zurückfloss — keine "eingereichten Forderungen" oder "verfolgten Beträge".
Dasselbe Erfolgshonorarmodell für jede Dienstleistung: Sie zahlen erst nach erfolgreicher Rückführung. Keine Ausnahmen, keine versteckten Vorschüsse.
Unregistrierte Offshore-Broker, die Trades manipulieren, Auszahlungen blockieren oder missbräuchliche Konditionen anwenden. Karten-Chargeback nach Visa/Mastercard-Regeln + Beschwerde bei der FINMA + Zivilklage.
Blockchain-Tracing von USDT, BTC, ETH mit Chainalysis / TRM Labs. Gerichtlich angeordnete KYC-Offenlegung bei regulierten Börsen. Rückführung bei "Pig Butchering" und Romance Scams.
Offshore-Casinos ohne ESBK- oder GESPA-Lizenz, die widerrechtlich Schweizer Spielerinnen und Spieler anwerben. Dringlicher Karten-Chargeback + Beschwerde bei der ESBK + Zivilklage.
Selbsternannte Trading-"Mentoren", kostenpflichtige Signal-Kanäle auf Telegram und Trading-Akademien, die nachweisbare Verluste verursacht haben. Zivilrechtliche Haftung nach UWG sowie aufsichtsrechtliche Schritte nach dem Finanzmarktrecht.
Transparentes Verfahren. Wir senden alle 15 Tage ein Statusupdate, ohne dass Sie nachfragen müssen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine schriftliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Risiken und realistischen Fristen. Durchgeführt von einem im Anwaltsregister eingetragenen Anwalt.
24 StundenBei aussichtsreichem Fall unterzeichnen Sie unsere Erfolgshonorar-Vereinbarung mit dem schriftlich festgelegten Prozentsatz. Kein Kostenvorschuss, keine Anfangskosten.
1–2 TageKarten-Chargeback + Aufsichtsbeschwerden (FINMA / ESBK / GESPA) + Strafanzeige sofern angezeigt + Zivilklage vor dem zuständigen Schweizer Gericht.
2–6 MonateMittel werden direkt auf Ihr Konto zurückgeführt. Erst dann fällt der vereinbarte Erfolgshonoraranteil an. Kein Erfolg, kein Honorar.
Zahlung am EndeJeder Fall unten ist Geld, das tatsächlich an einen realen Schweizer Mandanten zurückgeführt wurde. Namen aus Geheimhaltungsgründen geändert.
Mandant hat bei einem zyprischen Broker investiert, der nicht bei der FINMA registriert war. Nach einem Visa-Chargeback unter Reason Code 13.5 (Falschdarstellung) und einer Beschwerde an die FINMA wurde der volle Betrag zurückgeholt, bevor eine Klage eingereicht werden musste.
"Pig Butchering"-Scam, initiiert über WhatsApp. Wir verfolgten USDT-Flüsse durch 9 Wallets bis zu einer regulierten Börse (Kraken), erwirkten beim Bezirksgericht Zürich eine Editionsverfügung und holten die Mittel zurück, nachdem die Börse die KYC-Daten offenlegte und das Konto sperrte.
In Curaçao registriertes Offshore-Casino ohne ESBK- oder GESPA-Lizenz, das Schweizer Spielerinnen und Spieler akzeptierte. Dringlicher Mastercard-Chargeback unter Reason Code 4853 + Beschwerde bei der ESBK + Zivilklage. Vollständige Rückführung vor der Hauptverhandlung.
Unser Team arbeitet aus dem Finanzquartier Zürichs und betreut Mandanten in allen Sprachregionen der Schweiz. Vier im Anwaltsregister eingetragene Anwälte, zwei Forensik-Spezialisten, zwei Case-Operations-Leads.

Seit 2019 machen wir nur eines: Geld für Schweizer Geschädigte aus Online-Betrug zurückholen. Wir verwässern unseren Fokus nicht mit anderen Praxisbereichen — genau darin liegt unser Vorteil.
Jeder Fall durchläuft mindestens drei unserer Spezialisten: den verantwortlichen Anwalt, einen forensischen Analysten und einen dedizierten Case Manager. Kein Outsourcing, keine Weitergabe an Dritte.
8 Inhouse-Spezialisten. Jeder Fall wird von mindestens drei von ihnen bearbeitet: dem verantwortlichen Anwalt, einem forensischen Analysten und einem Case Manager. Kein Outsourcing.
01 / Managing Partner
02 / Senior Counsel
03 / Krypto
04 / Litigation
05 / Forensik
06 / Forex/CFD
07 / Client Care
08 / CasinoKein Kleingedrucktes. Was Sie hier sehen, unterzeichnen Sie in der Erfolgshonorar-Vereinbarung, bevor die Arbeit beginnt. Zulässig nach BGFA und Standesregeln des SAV.
| Stufe | Zurückgeholter Betrag | Erfolgshonorar |
|---|---|---|
| 09.1 | Bis CHF 25'000 | 30% |
| 09.2 | CHF 25'000 – 100'000 | 25% |
| 09.3 | CHF 100'000 – 500'000 | 20% |
| 09.4 | Über CHF 500'000 | 15% |
Verifizierte Bewertungen auf Google. Drei repräsentative Mandantenergebnisse aus den Praxisbereichen, die wir am häufigsten bearbeiten.
Unser Team spricht regelmässig an Branchenkonferenzen, in Weiterbildungsprogrammen und publiziert in der juristischen Fachpresse. Auftritte an der Crypto Finance Conference, Swiss FinTech Summit und beim Schweizerischen Anwaltsverband (SAV).

Lukas Brunner hält an der Crypto Finance Conference in Zürich eine Keynote zu Editionsverfügungen, gerichtlich erzwungener KYC-Offenlegung bei regulierten Börsen und der neuen Welle von Pig-Butchering-Rückführungen in der Schweiz. Partner: SAV, Chainalysis, TRM Labs.
Die häufigsten Fragen, die Mandanten beim Erstgespräch stellen.
Wir arbeiten ausschliesslich auf Erfolgshonorarbasis — ein Prozentsatz des tatsächlich zurückgeholten Betrags. Die Stufentabelle ist im Abschnitt Honorare publiziert und in Ihrer Erfolgshonorar-Vereinbarung schriftlich festgehalten. Ohne Erfolg zahlen Sie nichts.
Hängt von der Anspruchsart ab. Karten-Chargeback: 1–3 Monate. Aufsichtsbeschwerden (FINMA / ESBK / GESPA): 3–6 Monate. Zivilprozess: 12–24 Monate, oft kürzer bei aussergerichtlicher Einigung.
Ja, ohne Verpflichtungen. Die Prüfung erfolgt durch einen im Anwaltsregister eingetragenen Anwalt mit schriftlicher Einschätzung innerhalb von 24 Stunden. Keine Vorauszahlung, keine Mandatsverpflichtung.
Nein. Jede Kanzlei, die 100 % garantiert, sagt die Unwahrheit — und verstösst zugleich gegen die Standesregeln des SAV. Wir garantieren eine ehrliche Einschätzung, ein qualifiziertes Team und konsequente Arbeit. Ohne Erfolg zahlen Sie nichts.
Jeder Anwalt ist im öffentlichen Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Wir sind als Northbound Legal AG im Handelsregister eingetragen. Physisches Büro im Finanzquartier Zürich. Verifizierte Google-Bewertungen. Wir agieren nicht als Inkasso-Mittler.
Ja. Wir betreuen Mandantinnen und Mandanten in der gesamten Schweiz und vertreten Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Mandatierung und Unterzeichnung erfolgen vollständig elektronisch (DSG-konform). Wo lokale Korrespondenzanwälte erforderlich sind (z.B. im französisch- oder italienischsprachigen Verfahren), arbeiten wir mit Partnern aus dem jeweiligen kantonalen Anwaltsregister zusammen.
Ein im Anwaltsregister eingetragener Anwalt prüft Ihren Fall und übermittelt Ihnen innert eines Arbeitstages eine schriftliche Einschätzung. Ohne Verpflichtung. Keine Vorauszahlung. Anwaltsgeheimnis ab der ersten Nachricht.
Schreiben Sie uns auf WhatsApp — der schnellste Weg zu einer schriftlichen Einschätzung durch einen im Anwaltsregister eingetragenen Anwalt. Antwort innert 1 Arbeitsstunde.
Auf WhatsApp schreibenKostenlose Fallprüfung innert 24 Stunden, ohne Verpflichtung, durchgeführt von einem im Anwaltsregister eingetragenen Anwalt. Ohne Erfolg zahlen Sie nichts.